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Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2011/2012

PKV vergleichen - Vergleich zur privaten Krankenversicherung

Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeber bezahlt Ihnen einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. (Dieser Zuschuss ist aber begrenzt)

Wenn Sie als Angestellter oder Arbeiter sich privat krankenversichern möchten, steht ihnen ein Arbeitgeberzuschuss zu.
Der Arbeitgeber übernimmt dann maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrages, aber nicht mehr als die Hälfte dessen, was er unter Zugrundelegung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes zu zahlen hätte, wenn der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen gesetzlich krankenversichert wären. Und es müssen die gleichen Leistungsbereiche versichert sein, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, also auch die Entgeltfortzahlung erst ab dem 43.Tag. Der Arbeitgeberzuschuss wird steuerfrei ausgezahlt und beträgt im Jahr 2011 maximal 271,01 €. Für die Pflegeversicherung beträgt der Arbeitgeberanteil 36,20 €.

Der Arbeitgeberzuschuss steigt im Jahr 2012 auf 279,23 € im Monat und bei der Pflegeversicherung auf maximal 37,29 €.

Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber mit seinem Gehalt ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung".

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Arbeitgeberbescheinigung

Um diesen Zuschusses zu erhalten müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber". Die Arbeitgeberbescheinigung kann bei der jeweiligen Privaten Krankenversicherung angefordert werden oder liegt dem Antrag bei.

Beispielrechnung

Mann geb. 01.07.1982, Arbeitnehmer, Beginn: 2008

Tarif Beschreibung Beitrag

Vollschutz
ambulante Heilbehandlung durch
Primärarzt zu 100%
Zahnbehandlung 100%
Zahnersatz 50%,
Krankenhausbehandlung 100%,
Mehrbettzimmer / Regelleistung
kein Selbstbehalt.







166,34 * EUR
   
Krankenhauszusatz 100% Zweibettzimmer + Chefarzt 27,81 * EUR
   
Pflegepflichtversicherung 16,95 EUR
   
Verdienstausfall ab 43.Tag 85 EUR täglich 18,79 EUR
   
Gesetzlicher Zuschlag für die mit * gekennzeichneten Tarife 19,41 EUR
   
   
Der Gesamtbeitrag beträgt ab 2008 249,30 EUR
   
Ihr Beitrag unter Abzug des Arbeitgeberanteils beträgt 124,65 EUR

 

TIPP: Als Arbeitnehem macht es keinen Sinn eine Selbstbeteiligung zu wählen, denn der Arbeitgeber erstattet Ihnen dabei nichts!

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