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Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
ArbeitgeberzuschussDer Arbeitgeber bezahlt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. (Zuschuss begrenzt) Wenn Sie als Angestellter oder Arbeiter sich privat Krankenversichern möchten, steht ihnen ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben alle Mitglieder seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen. An diesem Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber mit seinem Gehalt ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung". ArbeitgeberbescheinigungUm diesen Zuschusses zu erhalten müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber". Die Arbeitgeberbescheinigung kann bei der jeweiligen Privaten Krankenversicherung angefordert werden oder liegt dem Antrag bei. BeispielrechnungMann geb. 01.07.1982, Arbeitnehmer, Beginn: 2008 Tarif Beschreibung Beitrag
TIPP: Als Arbeitnehem macht es keinen Sinn eine Selbstbeteiligung zu wählen, denn der Arbeitgeber erstattet Ihnen dabei nichts!
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