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Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 2011/2012
ArbeitgeberzuschussDer Arbeitgeber bezahlt Ihnen einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. (Dieser Zuschuss ist aber begrenzt) Wenn Sie als Angestellter oder Arbeiter sich privat krankenversichern möchten, steht ihnen ein Arbeitgeberzuschuss zu. Der Arbeitgeberzuschuss steigt im Jahr 2012 auf 279,23 € im Monat und bei der Pflegeversicherung auf maximal 37,29 €. Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber mit seinem Gehalt ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung". ArbeitgeberbescheinigungUm diesen Zuschusses zu erhalten müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber". Die Arbeitgeberbescheinigung kann bei der jeweiligen Privaten Krankenversicherung angefordert werden oder liegt dem Antrag bei. BeispielrechnungMann geb. 01.07.1982, Arbeitnehmer, Beginn: 2008 Tarif Beschreibung Beitrag
TIPP: Als Arbeitnehem macht es keinen Sinn eine Selbstbeteiligung zu wählen, denn der Arbeitgeber erstattet Ihnen dabei nichts!
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