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Gesundheitsreform 2009
Was sich für gesetzlich und privat Krankenversicherte ändertGenerell gilt bei der Gesundheitsreform ab dem 1. Januar 2009 in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht für alle Bundesbürger. Wer seinen Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren hat, kann in seine letzte Versicherungsgesellschaft zurückkehren, ob in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung. Zum 01.01.2009 steigt auch der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf 15,5 %. Für Viele bedeutet das eine deutliche Mehrbelastung. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann sich jetzt besonders lohnen! Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse entfallen bei privatem BasistarifBei einer Rückkehr zur privaten Krankenversicherung können Sie sich seit Mai 2008 im günstigen Standardtarif versichern. In diesem Tarif dürfen keine Risikozuschläge berechnet oder Leistungsausschlüsse von den privaten Krankenversicherungen vorgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Standardtarif der privaten Krankenversicherungen zum „Basistarif“. In diesen Tarif müssen die Privatversicherer, ähnlich wie gesetzliche Krankenkassen, jeden Bürger aufnehmen. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen deren Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Beitrag des Basistarifes wird bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit halbiert.
Verbesserung der Übertragung der Altersrückstellungen in der PKV Bei einem Wechsel des privat Krankenversicherten von einem Volltarif in den Basistarif innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens, werden ab dem 1. Januar 2009 die kompletten Altersrückstellungen in den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers, bucht dieser nur die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs um. Beim Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenkasse verfallen die Altersrückstellungen auch zukünftig. Einführung des Gesundheitsfonds bei den gesetzlichen KrankenversicherungenMit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab dem 1. Januar 2009 der gleiche Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten. Die Krankenkassen ziehen dann die Beiträge für den staatlich verordneten Gesundheitsfonds ein. Dieser verteilt das Geld dann entsprechend der Versicherungsstrukturen wieder unter den Kassen. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen auch zukünftig beitragsfrei mitversichert. Bei med.info den passenden Allgemeinmediziner und Tipps rund um Gesundheit finden Durch Selbstbeteiligung, Hausarzttarife und Kostenrückerstattung sparen Kassenpatienten
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