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       Kündigung GKV

   

Kündigung GKV

GKV

Kündigungsfristen

Für Wechsler von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein permanentes Kündigungsrecht. Anstatt jährlich, tritt seit dem 1.1.2002 eine Kündigung am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann regelmäßig nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft treten. Eine im März ausgesprochene Kündigung gilt also beispielweise Ende Mai.

Wer sich einmal entschieden hat zu wechseln, der muss in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate verbleiben. Erst nach Ablauf dieser Frist, darf man wieder wechseln. (Bindungsfrist)

Ein längeres Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nicht, wenn der Versicherte im Monat der Beitragserhöhung seines Krankenversicherers kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen möchten, müssen Sie das in jedem Fall schriftlich tun.

Wechslen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung

Das Sonderkündigungsrecht. Wer als Angestellter mit seinem Einkommen 3 Jahre lang über 48.150 € im Jahr kommt oder sich selbstständig macht, der gilt als "freiwillig Versicherter" und kann von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Hier gilt die Regel, dass derjenige bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann.

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Was Sie vor einem Wechsel klären sollten

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Wofür gibt die Krankenkasse die Beiträge aus?

Wo bekomme ich die beste Beratung?

Welche Zusatzleistungen bietet mir die Krankenkasse?

Welches Bonussystem passt am besten zu mir?

Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

 

Krankenkassenwechsel

Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?

Die Gesundheitsreform gibt den gesetzlichen Krankenkassen größeren Spielraum für mehr Wettbewerb um die besten Leistungen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen transparenter darstellen, wofür sie Ihr Geld ausgeben.

Entscheidend für einen Kassenwechsel ist aber nicht nur der Beitragssatz. Kosten und Leistungen müssen miteinander verglichen werden. Dann wissen Sie, ob ein Wechsel für Sie Sinn macht und welche Krankenkasse am ehesten Ihren Bedürfnissen entspricht.

Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein, kann aber Kosten einsparen.

 

Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Damit Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, müssen Sie seit mindestens drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Falls der Wechsel nahe dem Jahresende erfolgen soll, muss ebenso die neue Versicherungspflichtgrenze des kommenden Jahres überschritten werden.

Das Kündigungsschreiben sollte immer per eingeschriebenem Brief erfolgen. Gilt man zum 1.1. eines Jahres erstmals als versicherungsfrei, kann man gleich zum 1.1. in die private Krankenversicherung wechseln, bzw. kann dies noch bis zu 6 Wochen rückwirkend tun.

Seit 1.1. 2004 haben Sie ein Sonderkündigungsrecht sofern eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht. Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats vorliegen.

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