| Kündigung GKV | |
![]() |
|
Kündigung GKV
KündigungsfristenFür Wechsler von einer gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein permanentes Kündigungsrecht. Anstatt jährlich, tritt seit dem 1.1.2002 eine Kündigung am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft. Der Wechsel in die private Krankenversicherung kann regelmäßig nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft treten. Eine im März ausgesprochene Kündigung gilt also beispielweise Ende Mai. Wer sich einmal entschieden hat zu wechseln, der muss in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate verbleiben. Erst nach Ablauf dieser Frist, darf man wieder wechseln. (Bindungsfrist) Ein längeres Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt nicht, wenn der Versicherte im Monat der Beitragserhöhung seines Krankenversicherers kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen möchten, müssen Sie das in jedem Fall schriftlich tun. Wechslen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten KrankenversicherungDas Sonderkündigungsrecht. Wer als Angestellter über 49.500 € im Jahr kommt oder sich selbstständig macht, der gilt als "freiwillig Versicherter" und kann von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Hier gilt die Regel, dass derjenige bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann.
Krankenkassenwechsel
|
|
||||||
| © 2008 - 2011 pkv-vergleichen.eu - Private Krankenversicherung |
|||||||
| PKV vergleichen | Private Krankenkasse Vergleich | Rechner PKV | Startseite |