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Leistungen der PKV - GKV
Leistungen der privaten KrankenversicherungMit der Wahl des Tarifs können Sie selbst über das Leistungsniveau, aber auch über die Höhe des monatlichen Beitrags zu Ihrer privaten Krankenversicherung entscheiden. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im klaren sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen. In der PKV, der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Welche Leistungen sind versicherbarAmbulante HeilbehandlungStationäre Heilbehandlung Ein- oder Zweibettzimmer beim Fach- oder Chefarzt Zahnärztliche Behandlung Auslandskrankenversicherungsschutz weltweit Krankentagegeld / Verdienstausfallversicherung Krankenhaustagegeldversicherung Mit einer Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung kann man sparenJunge Leute müssen selten ins Krankenhaus, oft reicht deshalb das Zwei- oder Mehrbettzimmer in der Klinik ohne Chefarztbehandlung. Ähnliches gilt für den Zahntarif, wer gepflegte Zähne hat, braucht in aller Regel nicht mehr als 50 Prozent Erstattung für den Zahnersatz. Wer lieber zum Heilpraktiker geht, sollte diese Variation absichern. Wer beim Arzt bevorzug werden möchte, kann die Erstattung von Arztrechnungen auch oberhalb der Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung vereinbaren. Ferner sollten Sie entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung übernehmen möchten, um so Ihre Beiträge zu senken. Tarife mit Beitragsrückerstattung lohnen sich immer für die, die nur selten krank sind und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Beiträge der privaten KrankenversicherungenMit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.
Leistungen der GKV
Ambulante ärztliche Behandlung Zuzahlung ab dem 18 LJ. je Quartal 10 € für jeden ersten Besuch eines Arztes, es sei denn es liegt die Überweisung eines anderen Arztes aus dem selben Quartal vor. Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen. Egal wie oft Sie zu einem Arzt gehen, oder wie oft Sie zu verschiedenen Ärzten gehen, sofern Sie eine Überweisung vorlegen können, zahlen Sie pro Quartal nicht mehr als 10 € Krankenhausbehandlung Zuzahlung 10,- € pro Tag für max. 28 Tage pro Kj. Zahnersatz Bleibt im GKV Leistungskaktalog, mit befundbezogenen Festzuschüssen. Versicherte müssen jedoch ab 01.07.2005 für Zahnersatz einen Zusatzbeitrag von 0,4 % leisten. Sterbegeld Keine Leistungen der GKV
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