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Was verlangen GKV und PKV?

Sowohl Versicherungsnehmer in der PKV als auch in der GKV müssen ihre monatlichen Beiträge an die Versicherungen bezahlen. Doch neben den monatlich festen Beiträger kommen auf Versicherungsnehmer beider Krankenversicherungen noch zusätzliche Kosten hinzu, die bei der medizinischen Versorgung entstehen. Dies unterscheidet sich jedoch bei beiden Krankenversicherungen sehr.

Generell besteht schon bei beiden Krankenversicherungen ein großer Unterschied in den monatlichen Beiträgen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung der monatliche Beitragssatz durch den Gesetzgeber festgelegt ist und sich an der Einkommenhöhe orientiert, ist der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht vom Gehalt des Versicherungsnehmers, sondern von seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem Gesundheitszustand, abhängig. Neben diesen personenbezogenen Kriterien spielt auch die Tarifwahl eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe. Es gibt sehr unterschiedliche private Krankenversicherung Tarife. Die Tarife bieten dabei ganz verschiedene Leistungen, die durch den Versicherer in der medizinischen Versorgung übernommen werden. Der Versicherungsnehmer kann hier frei nach seinen persönlichen Vorstellungen zwischen den privaten Krankenversicherung Tarifen auswählen.

Neben den monatlichen Beiträgen, die der Versicherungsnehmer für die Beiträge bezahlen muss, verlangen beide Krankenversicherungsarten weitere Zahlungen vom Versicherungsnehmer. In der GKV ist zu verzeichnen, dass die Leistungen immer weiter eingeschränkt werden. Zusätzlich müssen die Versicherungsnehmer quartalsweise eine Praxisgebührvon 10 Euro bezahlen und es wurde ein zusätzlicher selbst zu zahlender Beitragssatz für Zahnersatz und Krankentagegeld von 0,9 % eingeführt. Außerdem müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen bei viele Leistungen Zuzahlungen leisten. Zuzahlungen müssen unter anderem für Brillen, für Zahnersatz, für Heil- und Hilfsmittel und Krankenhauskosten geleistet werden. Damit soll für mehr Eigenverantwortung in der Gesundheitsvorsorge gesorgt werden.

Auch Privatpatienten einer privaten Krankenversicherung müssen ein Teil der Kosten selbst tragen. Bei ihnen hängt dies allerdings stark von der Tarifwahl und dem Versicherungsunternehmen ab. Nicht alle Tarife werden für alle Leistungen eine hundertprozentige Erstattung bieten, so dass der Rest aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Vorteil besteht bei den Leistungen. Diese können nicht, wie in der GKV, einfach vom Versicherer gekürzt werden. Eine Ausnahme stellen hier die Leistungen im Basistarif dar. Sie sind an den Leistungskatalog der GKV geknüpft und werden bei Kürzungen angepasst. Kostensteigerungen im Gesundheitssystem werden bei den privaten Krankenversicherungen durch eine Steigerung der Prämien sowie der Selbstbeteiligung weitergegeben. Die Selbstbeteiligung stellt einen wichtigen Faktor dar. Sie sorgt zwar für einen geringeren monatlichen Beitrag, allerdings muss der Versicherungsnehmer Krankheitskosten, in Höhe der Selbstbeteiligung, aus der eigenen Tasche bezahlen.

Vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte der Versicherte sich darüber klar sein, dass dieser Schritt endgültig ist. Lediglich die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wird es ihm ermöglichen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Quelle: versicherungaktuell.com



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