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Private Krankenkasse
Wie sich aus dem Namen ergibt, handelt es sich bei der privaten Krankenkasse um ein privates Versicherungsunternehmen, das eine Versicherung anbietet, die die Kosten aufgrund einer Änderung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers, etwa durch Erkrankungen oder Unfälle, absichert. Wechseln Sie jetzt in die 1. Liga des GesundheitssystemsWird nur ein Teil der Krankheitskosten abgesichert, beispielsweise weil der Versicherte als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat, bezeichnet man dies als Teilversicherung, mittels einer Zusatzversicherung werden weitergehende Gefahren, etwa in Form einer Auslandskrankenversicherung oder einer Krankenhaustagesgeldversicherung abgesichert, wobei eine Zusatzversicherung auch gesetzlich Versicherten offen steht. Die private Krankenkasse ermittelt den Beitrag nicht in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern anhand von Kriterien wie den vereinbarten Leistungen, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Die Leistungen erbringt die private Krankenkasse nach dem Prinzip der Kostenerstattung, weshalb behandelnder Arzt und Versicherungsnehmer die Behandlung und die Therapie individuell abstimmen und festlegen können. Anhand der ärztlichen Gebührenordnung erstellt der Arzt eine Rechung an den Versicherungsnehmer. Je nach dem, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, erstattet die private Krankenkasse nach Vorlage der Rechnung die gesamten Kosten oder die Kosten, die die Selbstbeteiligung übersteigen, die Kosten für den Erwerb von Medikamenten werden in aller Regel ebenfalls nach Vorlage der Rechnung zurück bezahlt. Durch die Abgabe aller Ansprüche gegenüber der privaten Krankenkasse an das Krankenhaus, erfolgt die Abrechung bei einem stationären Aufenthalt in aller Regel unmittelbar zwischen Versicherung und Krankenhaus. Die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung nicht mehr erfüllen kann.
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