Vorteile & Nachteile der PKV

VORTEILE der PKV
Wer gesetzlich krankenversichert ist, müss meistens auf Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente und alternative Behandlungsmethoden ganz oder teilweise verzichten. In den Leistungen der privaten Krankenversicherer sind diese Leistungen dagegen in der Regel enthalten. Zusätzlich können Privat Versicherte die notwendigen Leistungen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
Bonusprogramme
Immer mehr Menschen sind bereit, etwas für die eigene Gesundheit zu tun, indem Sie sich fit halten und sich bewusst ernähren. Einige Private Krankenversicherer unterstützen ihre Kunden dabei und haben deshalb ihre Bonusprogramme, mit erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen, deutlich verbessert.
Beiträge einkommensunabhängig
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem dem Alter, des persönlichen Krankheitsrisikos, dem Beruf, dem Geschlecht und dem Gesundheitsstatus.
Aus diesem Grund sind junge, gut verdienende Singles mit der Privaten meist besser beraten als mit der gesetzlichen Kasse. Sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen.

NACHTEILE der PKV
Wer einmal privat versichert ist, kann nicht mehr ohne weiteres zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Nur wer arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass sein Bruttogehalt mindestens zwölf Monate unter der Versicherungspflichtgrenze lag, kann in die GKV zurück. Diese Regelung gibt es nur für Versicherte bis zum 55. Lebensjahr.
Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte seinen alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die neue Gesellschaft den Abschluss bestätigt. So kann man ausgeschließen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.
Vergleich GKV, Krankenzusatzversicherung und PKV
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Gesetzliche KV |
Krankenzusatztarif |
Private KV |
Krankenhaus (stationär) |
Auswahl des Krankenhauses |
Keine Privatkliniken Nächstgelegenes Krankenhaus. |
Meist Freie Auswahl. Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Je nach Tarif. |
Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. |
Unterbringung im Krankenhaus |
Mehrbettzimmer |
Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Je nach Tarif |
Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. |
Behandelnder Arzt |
Diensthabender Arzt |
Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhausbehandlungen |
Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt |
Meist höhere Erstattung als in der GKV. Je nach Tarif. |
Meist höhere Erstattung als in der GKV. Je nach Tarif. |
Leistungen niedergelassener Ärzte |
Auswahl des Arztes |
Beschränkung auf Kassenärzte |
Freie Arztwahl |
Freie Arztwahl |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte |
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. |
Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. |
Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. |
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) |
Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit |
Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. |
Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Je nach Tarif unterschiedlich. |
Vorsorgeuntersuchungen |
Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern |
Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. |
Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. |
Psychotherapie |
Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten |
Je nach Tarif unterschiedlich. |
Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung. Je nach Tarif unterschiedlich. |
Heilpraktikerleistungen |
Keine Heilpraktiker- leistungen |
Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. |
Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV. Je nach Tarif. |
Zahnarztleistungen |
Zahnbehandlung |
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) |
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. |
In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten |
Zahnersatz |
Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich. |
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. |
50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in GKV. Je nach Tarif. |
Zahnarzthonorare |
100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. |
100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. |
Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. |

GKV - Leistungsunterschiede gering
Gesetzlich Krankenversersicherte können zwischen den Kassen einfach wechseln. Das lohnt sich oft, denn die Beiträge unterscheiden sich enorm.
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zu 95% identisch und das bei großen Unterschieden im Preis.
Schnell sind die Kosten für eine zusätzliche Krankenzusatzversicherung eingespart und der Versicherungsschutz insgesamt besser als bei der besten Krankenkasse.
Chefarztbehandlung, Zahnersatz oder die Brille kann so "kostenlos" finanziert werden. |
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Beim stellen eines Antrages zur privaten Krankenversicherung sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzuzeigen.
Wichtig sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag gefragt wird. Jede Private Krankenversicherungsgesellschaft wird Ihnen bei Ihrer Antragstellung Fragen zur Ihrer Gesundheit stellen, um sich ein Gesamtbild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen. Alle Antragsfragen sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Krankenversicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Versicherte auch damit einverstanden, Anfragen seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und Versicherungsträgern, wie Berufsgenossenschaften und Behörden zu stellen. Die Unterschrift entbindet diese von der Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer. Hierbei sollten Sie unbedingt beachten, dass nicht jeder Versicherer die Risiken gleich beurteilt. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall!
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu entrichten
Unsere Empfehlung für gesetzlich Versicherte Zusatzversicherung als Ergänzung
Der Gesetzgeber kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit kürzen, damit werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr vollständig von der GKV getragen.
Kürzungen kann man mit einer Krankenzusatzversicherung begegnen.
Versichert werden können die drei Bereiche:
- Ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie),
- Zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz)
- Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
Häufig können Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden.
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