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Wechsel der PKV - Anbieter der Privaten Krankenversicherung wechseln
Sind Sie bereits privat versichert und Ihre Beiträge sind zu hoch, dann wechsel Sie doch einfach die Gesellschaft, oder wechseln Sie bei Ihrem Versicherer in einen günstigeren Tarif. Wenn die Gesundheitsreform wie geplant in Kraft tritt, wird der Wechsel der Gesellschaft leichter. Sie dürfen dann einen Teil der vom Versicherer für Sie gebildeten Alterungsrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen. Alle Gesellschaften müssen dann auch einen Basistarif anbieten, der nicht teurer sein darf als der gesetzliche Krankenversicherungsschutz. Wenn Sie als Angestellter privat versichert sind und werden wieder versicherungspflichtig, sollten Sie sich nicht von dieser Pflicht befreien lassen. Sie können nie mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück, egal, wie gering Ihr Einkommen ist. Überlegen Sie sich diesen Schritt gut. Gesundheitsfragen unbeding ehrlich beantworten. Frühere oder akute Krankheiten dürfen Sie auf keinen Fall verschweigen. Wenn die Versicherung falsche Angaben aufdeckt, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. In den ersten 3 Vertragsjahren sogar auch dann, wenn Sie den Antrag nur versehentlich falsch ausfüllen. Das Risiko, dass unwahre Angaben entdeckt werden ist hoch, weil Sie beim Antrag Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden müssen. Krankenversicherer in Deutschland
Für den Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht vergessen Tipps zum Wechsel des PKV-Anbieters
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