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Zahnversicherung

PKV vergleichen - Vergleich zur privaten Krankenversicherung

Eine gute Zahnversicherung

Insbesondere im Hinblick auf zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen deutlich benachteiligt und müssen in vielen Fällen hohe Zuzahlungen leisten. Hintergrund hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit Festzuschüssen arbeiten und sich dadurch nur mit festgelegten Leistungen an den Kosten beteiligen, unabhängig davon, wie hoch die Zahnarztrechnung letztlich ausfällt. Allerdings haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, eine private Zahnversicherung abzuschließen. Die Funktionsweise der privaten Krankenzusatzversicherungen gestaltet sich derart, dass der Versicherungsnehmer zunächst die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nimmt. Den übrigen Betrag erstattet anschließend die private Zahnversicherung, wobei sie die Kosten in dem Umfang übernimmt, wie dies im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Zahnversicherungen werden in unterschiedlichen Varianten angeboten, beispielsweise als reine Zahnversicherungen oder als kombinierte Pakete, die weitere Leistungen etwa im Hinblick auf Heil- und Hilfsmittel umfassen. Die Kosten für eine Zahnversicherung werden ähnlich berechnet wie bei einer vollständigen Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Das bedeutet, dass einerseits der gewählte Leistungsumfang eine Rolle spielt und andererseits persönliche Merkmale des Versicherungsnehmers wie beispielsweise sein Alter, sein Geschlecht oder sein Gesundheitszustand berücksichtigt werden.

Bei einem Vergleich von Zahnversicherungen, der vor dem Abschluss eines Vertrages sehr sinnvoll und unbedingt anzuraten ist, sollte jedoch nicht nur die Prämienhöhe eine Rolle spielen. Wichtiger sind die Leistungen und die Versicherungsbedingungen und hierbei gilt es auf einige Punkte zu achten. Grundsätzlich sollte eine Zahnversicherung gewählt werden, die immer eine Leistung erbringt, also nicht nur dann zahlt, wenn auch die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten trägt. Außerdem sollte der Leistungsumfang nicht nur auf Zahnersatz selbst beschränkt sein, sondern auch Maßnahmen zur Prophylaxe und kieferorthopädische Behandlungen umfassen. Üblicherweise arbeiten Zahnversicherungen mit Wartezeiten, wenn auch mit unterschiedlicher Länge. Zu beachten gilt dabei, dass die Kosten für Behandlungen, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung begonnen oder geplant wurden, grundsätzlich auch nach Ablauf der Wartezeit nicht erstattet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem Zahnversicherungstest sind Erstattungsgrenzen. In vielen Fällen werden Höchstgrenzen für Erstattungskosten festegelegt, die sich auf die Gesamtkosten für bestimmte Intervalle beziehen. Im ersten Jahr sind die Erstattungsgrenzen dabei meist niedriger, einige Versicherer arbeiten jedoch auch mit bestimmten Beträgen für beispielsweise drei oder vier Jahre. Insofern ist wichtig, darauf zu achten, dass die erstattungsfähigen Kosten auch über längere Zeiträume nicht zu knapp bemessen sind, damit das Budget nicht nur für die Erstbehandlung, sondern auch für eventuell notwendige Nachbesserungen noch ausreicht. 

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